Rechtliches

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ABSCHNITT A: Agenturleistungen & Projektgeschäft
(Webentwicklung, Webdesign, Consulting, SEO, GEO, Grafikdesign & Marketing)
§ 1 Vorrang individueller Verträge

Sofern zwischen der WINAPPEAL GmbH und dem Kunden ein individueller Dienstleistungs- oder Projektvertrag geschlossen wurde (z. B. „Dienstleistungsvertrag für digitale Systeme“), haben die Bestimmungen des individuellen Vertrages Vorrang vor diesen AGB. Diese AGB gelten ergänzend für alle dort nicht abschließend geregelten Bereiche.

§ 2 Leistungsumfang und Abnahme

2.1 Die Details der Leistungserbringung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem Einzelvertrag.

2.2 Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn Sie diese produktiv nutzen oder innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe keine wesentlichen Mängel rügen.

ABSCHNITT B: Software und Plugins

(Vertrieb über WINAPPEAL-Plattformen, Drittmarktplätze, JTL-ExtensionStore & Direktbezug)

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

3.1 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der gewählten Software als Maschinenprogramm im Objektcode.

3.2 Ausschlüsse: Nicht zum Vertragsgegenstand gehören:

  • Die Bereitstellung des Quellcodes (Source Code).
  • Die Schaffung oder Wartung der für die Software notwendigen Systemumgebung (Hardware, Hosting, Shop-Konfiguration). Dies liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
  • Leistungen wie Installation, Schulung oder Support, sofern diese nicht explizit als Teil der Bestellung vereinbart wurden.
  • Eine andere als die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuelle Version der Software.

3.3 WINAPPEAL ist berechtigt, die Software technisch anzupassen, zu erweitern oder Layouts zu verändern, sofern die wesentlichen Kernfunktionen erhalten bleiben und dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 4 Nutzungsrechte & Validierung

4.1 Sie erhalten ein einfaches Nutzungsrecht für die im Bestellprozess hinterlegte Domain. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.

4.2 Um die Funktionsfähigkeit und den Schutz der Software zu gewährleisten, erfolgt eine automatisierte Online-Gültigkeitsprüfung. Das Plugin gleicht dazu in regelmäßigen Abständen den Lizenzstatus mit unseren Systemen ab. Der Kunde stellt sicher, dass die Serverumgebung (z. B. durch Firewall-Einstellungen) eine Kommunikation mit dem WINAPPEAL-Lizenzserver ermöglicht. Eine technische Manipulation oder Blockierung dieser Validierung führt dazu, dass die Software nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden kann.

§ 5 Pflichten des Kunden (Prüfungs- und Rügepflicht)

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Software vor dem Kauf im bereitgestellten Testzeitraum auf Eignung zu prüfen.

5.2 Nach der Überlassung hat der Kunde die Software unverzüglich fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel unter genauer Fehlerbeschreibung schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).

5.3 Der Kunde testet jede Software gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Er trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall von Fehlfunktionen (z.B. Notfallplanung, Störungsdiagnose).

§ 6 Mängelhaftung (Gewährleistung)

6.1 Ein Sachmangel liegt vor, wenn sich die Software nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Software ist nach dem Stand der Technik niemals völlig fehlerfrei; eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.

6.2 WINAPPEAL kann Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Bereitstellung einer neuen Version oder Aufzeigen von Umgehungslösungen beheben.

6.3 Dem Kunden sind mindestens drei Nachbesserungsversuche zuzumuten. Die Installation von bereitgestellten Updates oder Patches ist Aufgabe des Kunden.

6.4 Stellt sich heraus, dass eine Fehlfunktion auf Hardwaremängel, Bedienungsfehler oder ungeeignete Umgebungsbedingungen zurückzuführen ist, stellt dies keinen Mangel dar. In diesem Fall kann WINAPPEAL Aufwendungsersatz für die Fehleranalyse verlangen.

ABSCHNITT C: Gemeinsame Bestimmungen
§ 7 Haftungsbeschränkung

7.1 Die WINAPPEAL GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2 Haftungsdeckel: Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den dreifachen Betrag der jeweiligen Lizenzgebühr bzw. des Projekthonorars begrenzt.

7.3 Ausschluss von Folgeschäden: Eine Haftung für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

7.4 Datenverlust: Die Haftung für Datenverluste wird auf den Aufwand beschränkt, der bei täglicher, fachgerechter Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

7.5 Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

7.6 Die WINAPPEAL GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch inkompatible Drittsoftware oder unsachgemäße Konfiguration der Serverumgebung durch den Kunden entstehen.

§ 8 Verjährung

8.1 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Software.

8.2 Die Verjährung beginnt im Falle des Lizenzverkaufs mit der Freischaltung der Software-Lizenz.

§ 9 Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hannover.